Im Alltag wird der Begriff „analytische Psychotherapie“ mit „Psychoanalyse“ gleichgesetzt.

Umgangssprachlich wird auch die analytische Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte oft als Psychoanalyse bezeichnet. Sie ist eines der vier Verfahren, die von den Krankenkassen übernommen werden, und orientiert sich eng an der Psychoanalyse. Dabei ist sie jedoch mehr Einschränkungen unterworfen. Diese werden durch die Psychotherapie-Richtlinien vorgegeben.

Eine Psychoanalyse im engeren Sinne legt kein vorgegebenes, klar umschriebenes Behandlungsziel fest, wie es für eine Richtlinien-Psychotherapie vorgeschrieben ist. Dadurch stellt sie kein Behandlungsverfahren im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien dar.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychoanalysen nicht.

Krankenkassen bieten eine psychotherapeutische Grundversorgung

Eine Grundversorgung  orientiert sich nicht daran, was als optimale Behandlung gilt, sondern was ausreichend und wirtschaftlich ist. Dafür gewährleistet eine Grundversorgung jedoch die Kostenübernahme für Psychotherapie, was in den meisten anderen Ländern nicht der Fall ist.

Wir haben im deutschen Gesundheitssystem einen im internationalen Vergleich sehr hohen Versorgungsstandard.

In manchen Fällen kann es jedoch von Vorteil sein, diesen aus Kostengründen vorgegebenen, engeren Rahmen der Krankenversicherungen zu erweitern, und eine Psychoanalyse zu wählen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich in Vorgesprächen erkennen lässt, dass aktuelle Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf tiefer liegende Störungen der lebensgeschichtlichen Entwicklung verweisen. Wenn diese Störungen bearbeitet werden sollen, gelingt das oft besser durch einen längerfristigen, „offeneren“ (d.h. nicht durch versicherungsrechtliche Vorgaben eingeschränkten) Entwicklungsprozess.

Ob ein psychoanalytische Therapieverfahren für Sie notwendig und geeignet ist, lässt sich in eingehenden, persönlichen Gesprächen klären. Dazu eignet sich z.B. die von gesetzlichen Krankenkassen finanzierte psychotherapeutische Sprechstunde. Wenn Sie sich für einen Termin in meiner Praxis anmelden möchten, können Sie sich im verlinkten Beitrag meiner Seite genauer informieren.

Welche Qualifikationen braucht ein:e Psychotherapeut:in, um eine Psychoanalyse anbieten zu können?

Psychoanalytiker:innen, die in ihrer Praxis diese intensiven Behandlungen anbieten, sind hierfür besonders ausgebildet. Sie haben ihre Ausbildung oft an Ausbildungsinstituten der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung absolviert. Deren hohe Ausbildungsstandards legen fest, dass sie ihm Rahmen ihrer Ausbildung mehrere Psychoanalysen unter regelmäßiger Supervision und mit drei bis fünf Analysestunden pro Woche durchgeführt haben müssen. Auch während ihrer sogenannten „Selbsterfahrung“, einem festen Bestandteil jeder therapeutischen Ausbildung, haben sie diesen intensiven Entwicklungsprozess kennengelernt. Sie wissen somit um die Besonderheiten dieses Verfahrens aus eigener Erfahrung.

Wissenschaftliche Langzeitstudien zeigen einen positiven Zusammenhang zwischen hoher Behandlungsdauer und -frequenz und der Nachhaltigkeit des Behandlungserfolges. Patient:innen, die eine Psychoanalyse oder eine analytische Psychotherapie absolvierten, berichteten auch Jahre nach Abschluss ihrer Behandlung über deutliche, eigenständige Verbesserungen ihrer Beziehungsfähigkeit, Gesundheit, Lebenszufriedenheit, Arbeitsfähigkeit und Kreativität. Die Wahrscheinlichkeit eines so positiven Ergebnisses stieg mit der Zahl der Wochenstunden und der Dauer der Behandlung.

Patient:innen profitieren so über die Behandlung hinaus nicht nur von einer Beseitigung ihrer Beschwerden, sondern auch von einer positiven Weiterentwicklung ihrer seelischen Gesundheit.

Gelten diese Ergebnisse nur für psychoanalytische Verfahren?

Heute ist bekannt, dass Psychotherapien in der Lage sind, neurobiologische Veränderungen im Gehirn zu bewirken. Diese Veränderungen gelten als Voraussetzung für einen nachhaltigen Behandlungserfolg, sind jedoch nicht spezifisch für psychoanalytische Verfahren. Auch eine Verhaltenstherapie, die über einen entsprechend langen Zeitraum fortgesetzt werden würde, hätte bessere langfristige Behandlungsergebnisse. Das ist jedoch in den kassenrechtlich verbindlichen Psychotherapie-Richtlinien nicht vorgesehen.

Wie wirkt eigentlich eine psychoanalytische Behandlung?

Beide Verfahren – die Psychoanalyse, aber auch die analytische Psychotherapie – bieten einen interpersonellen Raum, um mit Hilfe der analytischen Grundregeln (freies Assoziieren auf Seiten des/der Analysand:in, gleichschwebende Aufmerksamkeit und sog. technische Neutralität – z.B. kein Bevorzugen oder Bewerten irgendeines Themas – auf Seiten des/der Analytiker:in) in eine Auseinandersetzung zu treten. Darüber kann im Laufe der Zeit eine tief greifende Veränderung neurotischer  Konfliktverarbeitungsmuster erreicht werden.

Dieser Raum wird geprägt durch sogenannte Übertragungen. Das sind – vereinfacht gesagt – Beziehungsmuster, die in der lebensgeschichtlichen Entwicklung zu wichtigen Bezugspersonen entstehen, und die nun in der aktuellen Beziehung zum/zur Analytiker:in auftauchen, bearbeitet und verstanden werden können. Eine Veränderung soll stattfinden, wenn diese Beziehungsmuster zu Störungen und leidvollen Erfahrungen führen.

Moderne Entwicklungen der Psychoanalyse betonen hierbei eine veränderte Rolle des/der Analytiker:in. Seine Beteiligung im analytischen Prozess gewinnt eine immer größere Bedeutung.

Diese Veränderung lässt sich gut anhand des Vorwortes zum Buch „Im analytischen Raum“ von Antonino Ferro, illustrieren, das von Werner Bohleber, DPV-Analytiker und u.a. Herausgeber der Zeitschrift „psyche„, geschrieben wurde (Zitat):

In allen psychoanalytischen Schulen hat es eine Bewegung hin zu mehr interaktiven Konzepten gegeben. (…) Die persönliche Involvierung des Analytikers wird nicht mehr als ein Hindernis, sondern als notwendiger Bestandteil eines fruchtbaren analytischen Prozesses angesehen. (…)

Eine solche Auffassung verändert auch die Position des Analytiker, der nicht mehr als unabhängiger Beobachter des analytischen Prozesses gelten konnte, der die Bedeutung des seelischen Materials dekodiert und wie ein Schiedsrichter zu entscheiden hat, was im Verhalten des Patienten verzerrende Übertragung und was der Realität angemessen ist. Vielmehr wird Psychoanalyse heute als ein Dialog von Analytiker und Patient definiert, in dem beide Partner bestrebt sind, gemeinsam zu verstehen, wie das emotionale Erleben des Patienten organisiert ist.

(Zitat Ende) Aus: Ferro, Antonino: Im analytischen Raum. Psychosozial-Verlag, Gießen (2005): S.7

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Wer bezahlt die analytische Psychotherapie oder eine Psychoanalyse?

Eine analytische Psychotherapie wird nach einem entsprechenden Antrag und dessen Bewilligung in einem Umfang von in der Regel bis zu 300 Stunden bei zwei- bis vierstündiger Stundenfrequenz in der Woche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen.

Welche Kostenübernahme seitens einer privaten Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab.

Aus den oben genannten Gründen biete ich analytische Psychotherapie als Vertragsarzt nach den kassenärztlichen Richtlinien an. Im besonders begründeten Einzelfall schlage ich Ihnen eine Psychoanalyse auch als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung vor. Kosten, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden,  werden dabei von Ihnen privat getragen.

Wenn Sie sich als gesetzlich Krankenversicherte:r eingehender informieren möchten, können Sie hierfür auch meine psychotherapeutische Sprechstunde nutzen.