Psychotherapie, Psychoanalyse und Supervision in Wuppertal
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer Krankenversicherung die Kostenübernahme für ärztliche und psychologische Psychotherapie zu beantragen.
Hierzu wurden die sogenannten Psychotherapie-Richtlinien entwickelt, die eine einheitliche und für alle Beteiligten nachvollziehbare Regelung beschreiben sollen, wie dabei zu verfahren ist. Da diese Richtlinien jedoch recht umfangreich geraten sind, ist es sinnvoll, sich die notwendigen Informationen von ihrem Psychotherapeuten erläutern zu lassen.
Zum Beispiel legen diese Richtlinien fest, dass nur tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie sowie Verhaltenstherapie zur Kostenübernahme anerkannt sind. Diese Behandlungsverfahren wurden in ihrer Wirksamkeit überprüft und bieten ein günstiges Verhältnis zwischen Kosten und zu erwartendem Ergebnis (Effizienz).
Leider gibt es hier jedoch einen häufig wiederholten, deswegen auch so gravierenden Irrtum, was die Möglichkeit der Antragstellung betrifft. Patienten, die bereits in psychotherapeutischer Behandlung waren, erhalten mitunter die Auskunft, dass sie warten müssen, bis 2 Jahre verstrichen sind, bevor ein erneuter Antrag gestellt werden kann. Das ist FALSCH. Richtig ist vielmehr, dass ein erneuter Antrag innerhalb dieser Zeit seitens der Krankenkasse über ein sogenanntes Gutachterverfahren bearbeitet wird – was jedoch zum Beispiel bei einem Antrag auf 50stündige Therapie in jedem Fall gilt.
Nach einigen probatorischen Sitzungen, in denen Sie und ihr Psychotherapeut sich einen Eindruck vom Hintergrund ihrer Beschwerden und einer möglichen Behandlungsform machen konnten, wird – im Falle einer Behandlungsvereinbarung – Ihr Psychotherapeut Ihnen ein Antragsformular vorlegen. Wenn Sie dieses unterschrieben haben, wird er es zusammen mit einem Bericht für den Gutachter an die Krankenversicherung weiterleiten. Diesen Bericht, der sich auf Grundlage der besprochenen Informationen aus den ersten Gesprächen zur Diagnose, zum Behandlungsverfahren und zu einzelnen inhaltlichen Fragestellungen äußern soll, bekommt – in anonymisierter Form – nur der Gutachter zu lesen. Das ist ein erfahrener Psychologischer Ärztlicher Psychotherapeut/Psychoanalytiker, der dann der Krankenversicherung eine Aussage darüber abgeben wird, ob aus seiner Sicht die Behandlung sinnvoll und Erfolg versprechend ist, und eine Empfehlung abgeben zur Kostenübernahme. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass weder die Krankenversicherung persönliche Informationen über Ihr Gespräch mit dem Psychotherapeuten erhält, noch der Gutachter aus dem Bericht erkennen kann, um wen es sich dabei handelt.
Es dauert in der Regel dann einige Wochen, bis Ihre Krankenversicherung Sie über die Kostenübernahme (oder deren Ablehnung) informiert.
Bei welchen Erkrankungen eine Kostenübernahme möglich ist, welche Therapieverfahren dafür in Frage kommen, und wie lange eine Therapie dauern kann, sind weitere Regelungen, die sich in den Psychotherapie-Richtlinien finden.
Dabei gilt bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, dass eine Kurzzeittherapie mit maximal 25 Behandlungsstunden, oder aber eine Langzeittherapie mit maximal 120 Stunden, beantragt und bewilligt werden kann. Beide Behandlungsverfahren werden mit in der Regel einer Wochenstunde durchgeführt, vorübergehend kann die Zahl der Stunden pro Woche auf maximal 2 Stunden erhöht werden, was jedoch die Gesamtzahl der Behandlungsstunden nicht erhöht. Eine Kurzzeitpsychotherapie dauert so in der Regel ein 3/4 Jahr, eine tiefenpsychologische Langzeittherapie von 1 1/2 Jahren bis zu drei Jahren.
Für eine analytische Psychotherapie stehen im ersten Antragsschritt 80-160 Stunden zur Verfügung, maximal übernimmt die Krankenkasse für bis zu 300 Stunden die Kosten. Da die Stundenfrequenz bei der analytischen Psychotherapie von 2-4h pro Woche reicht, umfasst die gesamte (von der Krankenversicherung finanzierte) Therapie somit einen Zeitraum von ca. einem Jahr bis ca. 3 1/2 Jahre – je nach Wochenstundenzahl.
Für beide Therapieformen gilt, dass die Dauer der Behandlung sowie die Zahl der Wochenstunden im Gespräch zwischen Ihnen als PatientIn und ihrem Psychotherapeuten individuell auf die Erfordernisse im Einzelfall abgestimmt wird, je nach Erkrankung, Zielsetzung der Behandlung und persönlichen/zeitlichen Möglichkeiten.