Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie beantragen. Die kassenärztliche Psychotherapie wird von Vertragsärzten bzw. psychologischen Vertrags-Psychotherapeuten übernommen.

In diesem Beitrag beschreibe ich, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt, und wie diese Übernahme gesetzlich geregelt ist.

Was regeln die Psychotherapie-Richtlinien?

Für die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen wurden Richtlinien entwickelt.

Diese Richtlinien legen fest, dass die Kosten nur für eine tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie, eine analytische Psychotherapie und eine Verhaltenstherapie übernommen werden.

Wenn Sie bereits in psychotherapeutischer Behandlung waren, erhalten Sie mitunter die Auskunft, dass Sie warten müssen, bis 2 Jahre verstrichen sind, bevor Sie erneut einen Antrag stellen dürfen.

Das ist FALSCH. Ein erneuter Antrag innerhalb dieser Zeit wird seitens der Krankenkasse lediglich über ein sogenanntes Gutachterverfahren bearbeitet – was jedoch zum Beispiel bei einem Antrag auf eine 60stündige, sogenannte Langzeittherapie in jedem Fall gilt.

Der Antrag auf Kostenübernahme für eine kassenärztliche Psychotherapie

Den Beginn Ihres Kontakts mit mir bildet in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde. In einem ersten Gespräch über Ihre Beschwerden erfahren Sie von mir eine Diagnose sowie eine Behandlungsempfehlung.

Sollte ich Ihnen eine Psychotherapie empfehlen und in meiner Praxis durchführen können, biete ich Ihnen danach 2-4 probatorische Sitzungen an. Sie können  sich in diesen Gesprächen einen Eindruck vom Hintergrund ihrer Beschwerden machen und mich besser kennenlernen. Wenn Sie danach mit mir eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten, werde ich Ihnen ein Antragsformular zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung vorlegen.

Bei Kurzzeit-Psychotherapien reicht in der Regel ein kurzes Formular. Nach spätestens drei Wochen entscheidet Ihre Krankenversicherung über die Kostenübernahme. Für eine Langzeit-Therapie ist eine schriftliche Begründung in Form eines Berichts erforderlich. Ihren Antrag leite ich zusammen mit diesem anonymisierten Bericht für einen Gutachter an die Krankenversicherung. Den Bericht bekommt nur der Gutachter zu lesen.

Der Gutachter ist ein erfahrener Psychologischer oder Ärztlicher Psychotherapeut/Psychoanalytiker. Er gibt gegenüber Ihrer Krankenversicherung eine Stellungnahme darüber ab, ob aus seiner Sicht die Behandlung sinnvoll und Erfolg versprechend ist, und empfiehlt in diesem Fall die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.

Nach spätestens fünf Wochen wird Ihre Krankenversicherung Sie über die Kostenübernahme informieren.

Wie lange dauert eine Psychotherapie? Wie oft finden Behandlungssitzungen statt?

Bei einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, kann eine Kurzzeittherapie mit maximal 24 Behandlungsstunden oder eine Langzeittherapie mit maximal 100 Stunden beantragt werden.

Eine tifenpsychologisch fundierte Psychotherapie in der Regel mit ein bis zwei Wochenstunden durchgeführt. Eine Kurzzeitpsychotherapie dauert so ca. ein 3/4 Jahr, eine Langzeittherapie ca. 1 1/2 Jahre bis zu drei Jahren.

Für eine analytische Psychotherapie stehen im ersten Antragsschritt 160 Stunden zur Verfügung. In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bis zu 300 Stunden.

Da die Stundenfrequenz bei der analytischen Psychotherapie von 2-4h pro Woche reicht, umfasst die gesamte (von der Krankenversicherung finanzierte) Therapie somit einen Zeitraum von ca. einem Jahr bis ca. 3 1/2 Jahre – je nach Wochenstundenzahl.

Für beide Therapieformen wird die Dauer der Behandlung sowie die Zahl der Wochenstunden im Gespräch zwischen Ihnen als PatientIn und ihrem Psychotherapeuten individuell auf die Erfordernisse im Einzelfall abgestimmt. Diese Entscheidung richtet sich nach Ihrer Erkrankung, der Zielsetzung Ihrer Behandlung und Ihren persönlichen/zeitlichen Möglichkeiten.

Wenn Sie sich für eine tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie interessieren, oder aber eine eingehende Beratung über Behandlungsmöglichkeiten wünschen, geht es hier zu meinen Informationen über die psychotherapeutische Sprechstunde meiner Praxis.