Häufig wird der Begriff der Psychoanalyse mit dem der analytischen Psychotherapie gleichgesetzt. Umgangssprachlich wird auch die analytische Psychotherapie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung oft als Psychoanalyse bezeichnet. Als eines der drei von den Krankenkassen finanzierten Behandlungsverfahren orientiert sich die analytische Psychotherapie eng an der Psychoanalyse, ist jedoch mehr Einschränkungen unterworfen. Diese werden durch die Psychotherapie-Richtlinien vorgegeben.
Für die Psychoanalyse im engeren Sinn gilt, dass sie kein vorgegebenes, klar umschriebenes Behandlungsziel festlegt, wie es für die Richtlinien-Psychotherapie vorgeschrieben ist. Dadurch stellt sie kein Behandlungsverfahren im Sinne der sog. Psychotherapie-Richtlinien dar. Das heißt konkret, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen die Kosten für Psychoanalysen nicht übernehmen.
In manchen Fällen kann es jedoch von Vorteil sein, diesen aus Kostengründen vorgegebenen, engeren Rahmen der Krankenversicherungen zu erweitern, und eine Psychoanalyse zu wählen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich im Rahmen eingehender Gespräche vor Beginn einer Therapie erkennen lässt, dass aktuelle Beeinträchtigungen und Erkrankungen auf tiefer liegende Störungen der lebensgeschichtlichen Entwicklung verweisen, deren Veränderung am besten durch einen längerfristigen, “offeneren” (d.h. nicht durch versicherungsrechtliche Vorgaben eingeschränkten) Entwicklungsprozess zu erreichen ist. Dieser Prozess umfasst in der Regel mehrere Jahre und erfolgt häufig in vier bis fünf analytischen Sitzungen pro Woche.
Psychoanalytiker, die in ihrer Praxis diese intensiven Behandlungen anbieten, sind hierfür besonders ausgebildet. Sie haben ihre Ausbildung in der Regel an Ausbildungsinstituten der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung absolviert. Deren hohe Ausbildungsstandards legen fest, dass sie ihm Rahmen ihrer Ausbildung mehrere Psychoanalysen unter regelmäßiger Supervision und mit vier bis fünf Analysestunden pro Woche durchgeführt haben müssen. Auch während ihrer sogenannten “Selbsterfahrung”, einem festen Bestandteil jeder therapeutischen Ausbildung, haben sie diesen intensiven Entwicklungsprozess kennengelernt, und wissen somit um die Besonderheiten dieses Verfahrens aus eigener Erfahrung.
Ob dieses Behandlungsverfahren für Sie geeignet ist, lässt sich in eingehenden, persönlichen Gesprächen klären.
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Beide Verfahren, die Psychoanalyse, aber auch die analytische Psychotherapie, bieten einen interpersonellen Raum, um mit Hilfe der analytischen Grundregeln (freies Assoziieren auf Seiten des Analysanden, gleichschwebende Aufmerksamkeit und sog. technische Neutralität – z.B. kein Bevorzugen oder Bewerten irgendeines Themas – auf Seiten des Analytikers) in eine Auseinandersetzung zu treten. Darüber kann im Laufe der Zeit eine tief greifende Veränderung neurotischer Konfliktverarbeitungsmuster erreicht werden.
Dieser Raum wird geprägt durch sogenannte Übertragungen. Das sind – vereinfacht gesagt – Beziehungsmuster, die in der lebensgeschichtlichen Entwicklung zu wichtigen Bezugspersonen entstehen, und die nun in der aktuellen Beziehung zum Analytiker auftauchen, bearbeitet und verstanden werden können. Eine Veränderung soll dort stattfinden, wo diese Beziehungsmuster zu Störungen und leidvollen Erfahrungen führen.
Moderne Entwicklungen der Psychoanalyse betonen hierbei die veränderte Rolle des Analytikers, der nicht mehr als unbeteiligter Beobachter “hinter der Couch verschwindet”, dessen Beteiligung im analytischen Prozess nun vielmehr eine neue Bedeutung gewinnt.
Diese Veränderung lässt sich gut anhand des Vorwortes zum Buch “Im analytischen Raum” von Antonino Ferro, illustrieren, das von Werner Bohleber, DPV-Analytiker und u.a. Herausgeber der Zeitschrift “psyche“, geschrieben wurde (Zitat):
(Zitat Ende) Aus: Ferro, Antonino: Im analytischen Raum. Psychosozial-Verlag, Gießen (2005): S.7
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Eine analytische Psychotherapie wird nach einem entsprechenden Antrag und dessen Bewilligung in einem Umfang von bis zu 300 Stunden bei zwei- bis dreistündiger Stundenfrequenz in der Woche durch Ihre gesetzliche Krankenkasse übernommen. Unter bestimmten Umständen werden zeitlich begrenzt auch vierstündige Behandlungsabschnitte im Rahmen einer analytischen Psychotherapie von Ihrer Krankenversicherung bewilligt. Welche Kostenübernahme seitens einer privaten Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihren individuellen Vertragsvereinbarungen ab.
Aus den oben genannten Gründen biete ich Psychoanalyse im Sinne der kassenärztlichen Richtlinien auch als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung an. Kosten, die nicht von einer Krankenversicherung übernommen werden, werden dann privat getragen.